Maria Westermayr erhielt lt. Heiratsbrief vom 3. April 1713 von ihrem Vater Barth. Westermayr ein Heiratsgut von 450 fl, ein Roß, ein „Pött“ und eine „Pöttstatt“. Der Hochzeiter „widerlegt“ ihr nochmals 450 fl, so dass sie mit „dem dritten Pfennig als 150 fl“ als Morgengab zu einem Heiratsgut von 1050 fl kommt (QB 4/1/199)